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DIE § 57A-BEGUTACHTUNG
PICKERL MACHEN BEI IHRER KFZ-WERKSTATT IN KÄRNTEN
PRÜFSTELLE
für KFZ, Motorräder, Mopeds und gebremste Anhänger

Für die Überprüfung mitzubringen sind:
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Kfz-Zulassungsschein
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Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen: Genehmigungsdokument (Typenschein, COC, Einzelgenehmigungsnachweis, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank,...)
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Bei historischen Fahrzeugen: zusätzlich die fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen der letzten 2 Jahre, sowie das Genehmigungsdokument (allenfalls in Kopie)
WAS WIRD ÜBERPRÜFT?
(PRÜFELEMENTE)
Der Prüfumfang der §57a Begutachtung ist vom Gesetzgeber vorgegeben.
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Identifizierung des Fahrzeuges
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Bremsanlage
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Lenkung
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Sicht
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Leuchten, Reflektoren und elektronische Anlagen
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Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
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Fahrgestell und daran befestigte Teile
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Sonstige Ausstattungen soweit vorgeschrieben
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Umweltbelastung
AUTOPICKERL MACHEN BEI DER KFZ-WERKSTATT
IN EISENTRATTEN, GEMEINDE KREMS IN KÄRNTEN
Objektiv, kompetent, rasch und kostengünstig: Bei uns können Sie Ihr Fahrzeug gemäß §57a Kraftfahrgesetz begutachten lassen. Sprich: das „Pickerl“ machen lassen.