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Image by Chris Osmond

DIE § 57A-BEGUTACHTUNG 

PICKERL MACHEN BEI IHRER KFZ-WERKSTATT IN KÄRNTEN 

PRÜFSTELLE

für KFZ, Motorräder, Mopeds und gebremste Anhänger
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Für die Überprüfung mitzubringen sind:
 

  • Kfz-Zulassungsschein

  • Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen: Genehmigungsdokument (Typenschein, COC, Einzelgenehmigungsnachweis, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank,...)

  • Bei historischen Fahrzeugen: zusätzlich die fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen der letzten 2 Jahre, sowie das Genehmigungsdokument (allenfalls in Kopie) 

WAS WIRD ÜBERPRÜFT? 
(PRÜFELEMENTE)

Der Prüfumfang der §57a Begutachtung ist vom Gesetzgeber vorgegeben. 

  • Identifizierung des Fahrzeuges

  • Bremsanlage

  • Lenkung 

  • Sicht 

  • Leuchten, Reflektoren und elektronische Anlagen

  • Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen

  • Fahrgestell und daran befestigte Teile

  • Sonstige Ausstattungen soweit vorgeschrieben 

  • Umweltbelastung 

WIE VIEL KOSTET DIE §57A-BEGUTACHTUNG ?

Den zu entrichtenden Kostenbeitrag erfahren Sie direkt bei KFZ Hans Gasser.
Gleich anrufen!

AUTOPICKERL MACHEN BEI DER KFZ-WERKSTATT

IN EISENTRATTEN, GEMEINDE KREMS IN KÄRNTEN 

Objektiv, kompetent, rasch und kostengünstig: Bei uns können Sie Ihr Fahrzeug gemäß §57a Kraftfahrgesetz begutachten lassen. Sprich: das „Pickerl“ machen lassen. 

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